Bruststimme (1865)

Bruststimme. Derjenige Umfang von Tönen der Gesangstimme, welcher durch natürliche, nicht künstlich veränderte Lage der Stimmorgane erzeugt wird; während beim Falset (Fistelstimme) mittels einer auf gewisse Art veränderten Lage der Stimmorgane noch einige den Umfang der Bruststimme übersteigende Töne hervorgebracht werden können. Siehe Stimmorgane, Falset [sic]. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 119]