Akkompagnement (1929)
Akkompagnement (Accompagnement, französisch, italienisch: Accompagnamento, "Begleitung") heißt in Stücken für Soloinstrumente oder Gesang der nicht solistische Instrumentalpart, bei Konzertstücken der Orchesterpart, bei Liedern mit Klavier der Klavierpart usw.
Akkompagnieren, begleiten; Akkompagnateur (Akkompagnist), Spieler des Akkompagnements, besonders der Klavierspieler, der einen Sänger oder Instrumentalsolisten begleitet.
Im Generalbasszeitalter (17. bis 18. Jahrhundert) hatte der Cembalist oder Organist aus der bezifferten (oder auch nicht bezifferten) Bassstimme von Ensemblewerken aller Art ein vollständiges Akkompagnement zu entwickeln, was natürlich eine gründliche Schulung und große Schlagfertigkeit erforderte. Als um 1760 Joh. Schobert die Violinsonaten und Trios mit obligatem Klavier in Aufnahme brachte, bezeichnete er im Gegenteil die Streichinstrumente als akkompagnierende (oder ad libitum), um die führende Rolle des Klaviers hervorzuheben, was viele sofort nachahmten (z. B. anfänglich auch Mozart). Eine besondere Gattung bilden aber solche Werke mit "akkompagnierenden" Streichinstrumenten nicht, sondern sind der Anfang der wirklichen Klavier-Ensemblemusik. Vgl. H. Riemanns Einleitung zu der Mannheimer Kammermusik (DTB. XV und XVI). [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 20]