Musiklexikon: Was bedeutet Akkompagnement?

Akkompagnement (1929)

Akkompagnement (Accompagnement, französisch, italienisch: Accompagnamento, "Begleitung") heißt in Stücken für Soloinstrumente oder Gesang der nicht solistische Instrumentalpart, bei Konzertstücken der Orchesterpart, bei Liedern mit Klavier der Klavierpart usw.

Akkompagnieren, begleiten; Akkompagnateur (Akkompagnist), Spieler des Akkompagnements, besonders der Klavierspieler, der einen Sänger oder Instrumentalsolisten begleitet.

Im Generalbasszeitalter (17. bis 18. Jahrhundert) hatte der Cembalist oder Organist aus der bezifferten (oder auch nicht bezifferten) Bassstimme von Ensemblewerken aller Art ein vollständiges Akkompagnement zu entwickeln, was natürlich eine gründliche Schulung und große Schlagfertigkeit erforderte. Als um 1760 Joh. Schobert die Violinsonaten und Trios mit obligatem Klavier in Aufnahme brachte, bezeichnete er im Gegenteil die Streichinstrumente als akkompagnierende (oder ad libitum), um die führende Rolle des Klaviers hervorzuheben, was viele sofort nachahmten (z. B. anfänglich auch Mozart). Eine besondere Gattung bilden aber solche Werke mit "akkompagnierenden" Streichinstrumenten nicht, sondern sind der Anfang der wirklichen Klavier-Ensemblemusik. Vgl. H. Riemanns Einleitung zu der Mannheimer Kammermusik (DTB. XV und XVI). [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 20]

Akkompagnement, Accompagnamento (1882)

Akkompagnement (französisch, italienisch: Accompagnamento, "Begleitung") heißt in Stücken, die für Soloinstrumente oder Gesang geschrieben sind, der übrige, nicht solistische Instrumentalpart, z. B. bei Konzertstücken der Orchesterpart, bei Liedern mit Klavier der Klavierpart etc.

Akkompagnieren, begleiten; Akkompagnateur (Akkompagnist), Spieler des Akkompagnements, besonders der Klavierspieler, der einen Sänger oder Instrumentalsolisten akkompagniert, früher der Cembalist oder Organist, der aus der Generalbassstimme ein vollständiges Akkompagnement entwickelte. Siehe Generalbass und Begleitstimmen. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 15]

Accompagnement (1879)

Accompagnement (französisch), Accompagnamento (italienisch), die Begleitung, die Unterstützung einer Solostimme, oder das ganze Orchester, dient zur Hebung oder Verherrlichung einer oder mehrerer Solostimmen und ist, in Bezug auf diese, immer dienend.

Der Tonsetzer hat hinsichtlich des Accompagnements auf drei Hauptdinge zu achten: auf Harmonisierung, rhythmische Figur und angemessene Wahl der Instrumente nach Zahl und Klangfarbe. Die rechte Harmonie ist dem erfahrenen Tonsetzer schon bei der Erfindung der Melodie gegenwärtig; sie wird mit jener zugleich geboren, so dass sie während der Bearbeitung nur hin und wieder zu berichtigen ist. Die Figuren der Begleitung sind nicht minder dem Hauptcharakter der Solopartie angemessen zu wählen. Sie haben auszusagen, was der Solostimme nicht möglich oder nicht angemessen ist. Sie verdeutlichen, verschönern, ergänzen. Es kann Fälle geben, wo sie einen Nebengedanken durchführen, der die Situation klar und bestimmt macht. Wie viel auf die geschickte Wahl der unterstützenden Instrumente ankommt, bedarf keiner besonderen Erörterung.

Die Pflichten der Begleitenden, selbst im Vortrag, bestehen im Fördern, Helfen und klugen Nachgeben. Die Begleitung soll zwar allerdings durch Sicherheit das Schwanken verhindern, dabei jedoch immer im Anschmiegen an die Herrscherin sich treu, ergeben und fein zeigen, nicht tobend, störrig und widerspenstig.

Accompagnement heißt auch das Harmoniespiel nach einem bezifferten Basse auf einem dazu tauglichen Instrument sowohl allein, als zu den anderen begleitenden Stimmen. [Riewe Handwörterbuch 1879, 3]