Ton (1807)

Ton. Wenn Klänge unter sich in ein bestimmtes Verhältnis ihrer Höhe oder Tiefe gebracht worden sind, werden sie Töne genannt. Unter dem Worte Ton versteht man demnach einen in Rücksicht auf Höhe oder Tiefe betimmten oder abgemessenen Klang. Daher bezeichnet man mit diesem Worte

  1. jeden einzelnen Klang unseres Tonsystems, weil er gegen jeden anderen Ton desselben ein bestimmtes Verhältnis hat; man sagt daher z. B. der Ton c, der Ton gis usw.
  2. bedient man sich des Wortes Ton in einem engeren Sinne und versteht darunter das Verhältnis zweier in der Tonleiter zunächst nebeneinander liegenden Stufen. Weil nun dieses Verhältnis bei einigen solchen Stufen wie z. B. bei c-d größer ist als bei h-c, so bezeichnet man diese Verschiedenheit mit einem Beiworte und nennt das größere Verhältnis zwei solcher Stufen einen ganzen, das kleinere aber einen halben Ton [heute: Tonschritt]. Endlich wird auch mit dem Worte Ton
  3. noch insbesondere derjenige Ton bezeichnet, der bei einem Tonstück und bei dem Verfolge seiner Modulation zum Grunde liegt, und von welchem die übrigen Stufen seiner Tonleiter ihre besonderen Beziehungen erhalten, das heißt, man bedient sich des Wortes Ton anstatt des Ausdruckes Grundton der Tonart; denn man sagt oft, das Tonstück sei aus dem Tone c oder es gesetzt oder es moduliere in den Ton g oder b usw.

Oft bedient man sich des Wortes Ton auch anstatt des Wortes Klang oder in solchen Fällen, wo es keinen Bezug auf bestimmte Höhe oder Tiefe hat; denn man sagt z. B., das Instrument hat einen rauen oder sanften Ton. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 362f]