Oktave (1807)

Oktave. So nennt man das Intervall von acht diatonischen Stufen, welches, wie schon in dem Artikel Konsonanz erinnert worden ist, den höchsten Grad derjenigen Eigenschaft im Zusammenklange äußert, die man mit dem Worte Konsonieren bezeichnet, und eben daher in unserem temperierten Tonsysteme in seiner ursprünglichen Reinheit ausgeübt werden muss. Nach der Einrichtung unseres modernen Tonsystemes ist die Oktave die Grenze, innerhalb welcher alle wesentlich voneinander verschiedene Töne enthalten sind; denn alle Töne außerhalb der Grenze einer Oktave sind nichts anderes als Wiederholungen der in dem Raume der Oktave enthaltenen Töne in einer vermehrten oder verminderten Größe. In unserem modernen Tonsysteme wird die Oktave von dem großen bis zum kleinen c als die erste oder tiefste angenommen; und die drei übrigen höheren Oktaven sind weiter nichts als Wiederholungen dieser ersten nach einem immer mehr verjüngten Maßstabe.

In der Harmonie wird das Intervall der Oktave stets in seiner konsonierenden Eigenschaft ausgeübt; man braucht daher nur zuweilen im Durchgange eine verminderte Oktave wie z. B. bei a:

Oktaven - Bespiel für verminderte und übermäßige

Weil, wie schon gesagt, alle Verschiedenheit der Intervalle innerhalb der Grenze der Oktave enthalten ist, so kann es keine übermäßige Oktave geben; sondern das Intervall, welches, wie bei b, das Ansehen einer übermäßigen Oktave bekommt, ist nichts anderes, als die um eine Oktave von ihrem Grundtone abgerückte übermäßige Prime.

Mit dem Worte Oktave bezeichnet man auch noch

  1. diejenigen offenen Flötenstimmen der Orgel, die um eine oder zwei Oktaven höher stehen als das Prinzipal und durch welche der Ton keines besonderen Instruments nachgeahmt werden soll;
  2. die in der römischen Kirche bei einem Hauptfeste acht Tage hindurch sich auf ein solches Fest beziehenden religiösen Gebräuche. So wird z. B. die acht Tage lang fortdauernde Gottesverehrung, die sich auf die Auferstehung Christi bezieht, die Osteroktave genannt.

[Koch Handwörterbuch Musik 1807, 251f]