Musiklexikon: Was bedeutet Koch, Heinrich Christoph?

Koch, Heinrich Christoph (1882)

Koch, Heinrich Christoph, geb. 10. Oktober 1749 zu Rudolstadt, wo sein Vater Mitglied des fürstlichen Orchesters war, gest. 12. März 1816 daselbst; wurde mit Unterstützung seitens des Fürsten zuerst in Rudolstadt, sodann durch Göpfert in Weimar zum Musiker ausgebildet, trat 1768 als Violinist in die Rudolstädter Kapelle und avancierte 1777 zum Kammermusiker.

Koch war als Komponist ohne Bedeutung (Kantaten für Hoffeste, ein Choralbuch für Harmoniemusik etc.); dagegen leistete er als Theoretiker Namhaftes, vor allem ist sein "Musikalisches Lexikon" (1802, 2 Teile) ein verdienstliches Werk. Ein Auszug desselben erschien als "Kurzgefasstes Handwörterbuch der Musik" 1807, ein abermaliger Auszug aus diesem von fremder Hand 1828, eine vorzügliche Neubearbeitung von Arrey v. Dommer 1865. Außerdem schrieb Koch: "Versuch einer Anleitung zur Komposition" (1782-93, 3 Teile); "Handbuch bei dem Studium der Harmonie" (1811); "Versuch, aus der harten und weichen Tonart jeder Stufe der diatonisch-chromatischen Leiter vermittelst des enharmonischen Tonwechsels in die Dur- und Molltonart der übrigen auszuweichen" (1812). 1795 versuchte er die Herausgabe eines "Journals der Tonkunst", musste aber dasselbe bald wieder eingehen lassen. Theoretische Artikel und Referate von ihm finden sich in der Speierschen "Musikalischen Realzeitung" (1788 bis 1791), Leipziger "Allgemeinen Musikalischen Zeitung" und "Jenaer Litteraturzeitung". [Riemann Musik-Lexikon 1882, 470]

Koch, Heinr. Christoph (1840)

Koch (Heinr. Christoph), Violinist bei der Schwarzburg-Rudolst. Kapelle, am 10. Okt. 1749 zu Rudolstadt geboren, † am 12. März 1816. Ein denkender und fleißiger Künstler, der durch seine theoretischen Werke der Tonkunst sehr genützt hat. (Anleitung zur Komposition; Journal der Tonkunst; Cantaten; musikal. Lexikon.) [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 258]