Klanggeschlecht (1807)
Klanggeschlecht. Wenn die Stufenfolge der Töne von einem Grundtone bis zu seiner Oktave so beschaffen ist, dass sie, so wie bei unseren harten [Dur-] oder weichen [Moll-]Tonarten, aus fünf ganzen und zwei dazwischen befindlichen großen halben Tönen besteht, so nennt man sie eine diatonische Tonleiter oder das diatonische Klanggeschlecht.
Werden mit dieser diatonischen Tonfolge diejenigen modifizierten Töne verbunden, die durch die Versetzungen der Tonarten zum Vorscheine kommen, so dass die Oktave in zwölf halbe Töne zerfällt, so nennt man diesen Inhalt der Töne einer Oktave das chromatische Klanggeschlecht - oder (weil nur die Hälfte der Fortschritte eigentlich chromatisch ist) die diatonisch-chromatische Tonleiter, von welcher schon im Artikel chromatisch gehandelt worden ist.
Schiebt man aber die beiden in dem Artikel chromatisch enthaltenen diatonisch-chromatischen Tonleitern zusammen, so dass man ein Schema erhält, in welchem alle in der Musik gebräuchlichen Töne in dem Raume einer Oktave vorgestellt sind (wie in dem Artikel enharmonisch), so nennt man dieses Schema das enharmonische Klanggeschlecht - oder besser die vollständige diatonisch-chromatisch-enharmonische Tonleiter. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 202]