Grundton (1802)

Grundton bezeichnet im engeren Sinne des Wortes denjenigen Ton, dessen harte [Dur] oder weiche [Moll] Tonleiter die Hauptgrundlage eines Tonstückes ausmacht, oder [= bzw.] den Grundton derjenigen Tonart, in welcher ein Tonstück gesetzt ist. In einem weiteren Sinne versteht man darunter auch den Grundton derjenigen Tonart, in welche sich die Modulation in der Folge eines Tonstückes hinwendet. In diesem Falle bedient man sich lieber zu seiner Bezeichnung, um ihn von dem Grundtone der Haupttonart zu unterscheiden, des Wortes Tonika.

Im weitesten Sinne hingegen versteht man unter dem Worte Grundton den tiefsten Ton eines jeden besonderen [einzelnen] Akkordes, weil er gleichsam den übrigen Intervallen zur Grundlage dient. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 705]