Grundakkord (1865)

Grundakkord. Diejenige Lage der Akkorde, in welcher der Grundton zugleich Basston ist, während er in den Umkehrungen seinen eigentlich ihm zukommenden Platz als tiefster Ton an ein anderes Intervall des Akkordes abtritt.

Man gebraucht [um 1865] hin und wieder für Grundakkord auch den im wesentlichen gleichbedeutenden Ausdruck Stammakkord; gleichbedeutend, sofern nur bei Stammakkorden (Dreiklang und Septimenakkord) der Unterschied von Grund- und Umkehrungsakkord (oder Stamm- und abstammendem Akkord) stattfindet. Doch pflegt man den Ausdruck Stammakkord mehr in Bezug auf die Umkehrungsfähigkeit der betreffenden Akkorde, den Ausdruck Grundakkord hingegen mehr in Hinsicht auf die Lage des Grundtones im Bass anzuwenden. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 391]