Entrée.
a) Ein veraltetes kleines marschartiges Tonstück, Einleitungssatz zu Balletten, Aufzügen, auch größeren Tonwerken; aus zwei Reprisen bestehend, die aber gemeinhin von gleicher Länge sind, während beim Marsch der erste Teil kürzer ist als der zweite, auch ist die Entrée nicht an eine so strenge Symmetrie der Rhythmen und Gradzahligkeit der Takte ihrer melodischen Teile gebunden. Sie steht im Viervierteltakt und ist von mäßig langsamer Bewegung und ernsthaftem, gravitätischem Charakter, "hat vor anderen Melodien was scharfes punktirtes und reissendes an sich und ist ihre herrschende Eigenschaft die Strenge und der Zweck dass sie die Zuhörer zur Aufmerksamkeit reizet" (L. Mizler, Mus. Bibl. Bd. II. Th. III. S. 97). Der Anfang der Entrée wird oft mit der Oberstimme allein gemacht, und dann erst der Bass nach einer Pause imitierend eingeführt.
b) Die Ouvertüre (in Form des ersten Sonatensatzes, aber ohne Wiederholung des ersten Teiles vor der Durchführung), Einleitungssatz zu dramatischen Vorstellungen.
c) Der kurze Einleitungssatz von ernstem Charakter und langsamer Bewegung ohne eigentlich bestimmte Form, der bei manchen Sonaten und Symphonien vor dem ersten Allegro steht. Siehe Sonate.
d) Der Eintritt resp. das Eintrittsgeld zu Musikaufführungen und anderen öffentlichen, gegen einen zu zahlenden Eintrittspreis veranstalteten Produktionen. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 287]