Auflösung (1882)

Auflösung. Dies Wort wird in verschiedener Bedeutung in der Musikwissenschaft angewendet. Hauptsächlich bezeichnet man damit den gebotenen Schritt von einem dissonierenden Intervall zu einem konsonierenden: [zum Beispiel] die Septime des Dominantakkordes wird in die Terz des tonischen Dreiklangs aufgelöst.

Weiterhin versteht man [um 1880] unter Auflösung eines Akkordes eine Darstellung nicht in seiner Gesamtheit, sondern in seinen einzelnen Tönen.

Die Auflösung eines Kanons ist seine Notierung, genau in der Weise wie er mehrstimmig ausgesetzt klingt, so dass jede Stimme genau aufgezeichnet ist, während er sonst gewöhnlich nur in einer Stimme mit genau bezeichnetem Eintritt der anderen niedergeschrieben wird. [Reissmann Handlexikon 1882, 27]