Auflösen (1840)

Auflösen, resolvieren, heißt

  1. eine zerstörte Harmonie durch das Fortschreiten der störenden Dissonanz in ein konsonierendes Intervall wieder herstellen [siehe Auflösung];
  2. eine durch ein Kreuz oder b erhöhte oder erniedrigte Note vermittelst eines Auflösungszeichens in ihren ursprünglichen Ton versetzen. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 22]