Allemande (1833)

Allemande, Drehtanz,

  1. der bekannte, ursprünglich deutsche Nationaltanz im 2/4-Takt, von heiterem Charakter, traulich scherzende Zärtlichkeit ausdrückend;
  2. eine muntere Tanzmelodie im 3/4-Takt, welche viel Ähnliches mit dem französischen Tambourin hat und in Schwaben und in der Schweiz gebräuchlich ist;
  3. eine Gattung kleinerer Tonstücke, welche man in den sogenannten Suiten, besonders für Klavier, findet.

Als Tänze sind Allemanden jetzt nicht mehr üblich. [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 19]