Musiklexikon: Was bedeutet Akt?

Akt (1929)

Akt (italienisch: Atto, spanisch: Auto), so viel wie Handlung, gewöhnliche Benennung der Hauptteile dramatischer Werke (Dramen, Opern, Ballette, auch wohl Oratorien, für welche aber der Ausdruck Teil gebräuchlicher ist).

Die einzelnen Akte des Bühnenwerkes werden durch Fallen des Vorhangs und eine längere Unterbrechung (Pause) voneinander geschieden. Oftmals teilen sich die Akte noch in Bilder, d. h. Hauptszenen mit Dekorationswechsel, die durch kürzere Pausen und Fallen des Zwischenvorhanges geschieden sind. Die Zahl der Akte variiert nur zwischen 1 und 5, die der Bilder ist natürlich meist größer. Vgl. Auto. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 20]

Act (1865)

Act [Akt]; ein Hauptteil dramatischer und dramatisch-musikalischer Werke, der Dramen, Opern, Singspiele, auch Oratorien etc. Kleine Stücke bestehen nur aus einem Akt, größere und große haben deren zwei bis fünf. Jeder ist vom nächsten durch eine Pause getrennt, während welcher der Vorhang niedergelassen wird. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 20]