Akt (1929)
Akt (italienisch: Atto, spanisch: Auto), so viel wie Handlung, gewöhnliche Benennung der Hauptteile dramatischer Werke (Dramen, Opern, Ballette, auch wohl Oratorien, für welche aber der Ausdruck Teil gebräuchlicher ist).
Die einzelnen Akte des Bühnenwerkes werden durch Fallen des Vorhangs und eine längere Unterbrechung (Pause) voneinander geschieden. Oftmals teilen sich die Akte noch in Bilder, d. h. Hauptszenen mit Dekorationswechsel, die durch kürzere Pausen und Fallen des Zwischenvorhanges geschieden sind. Die Zahl der Akte variiert nur zwischen 1 und 5, die der Bilder ist natürlich meist größer. Vgl. Auto. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 20]