A capriccio (1802)

A capriccio bedeutet nach der Willkür des Ausführers, und also eben so viel wie ad libitum. Der Ausdruck kommt gemeiniglich in einer obligaten Stimme in solchen Stellen vor, wo die Bewegung durch eine Fermate unterbrochen worden ist, und wo es der Tonsetzer dem Ausführer überlässt, die aushaltende Note der Hauptstimme durch eine ihm selbst gefällige Tonführung an die erste Note des darauf folgenden Satzes anzuknüpfen. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 48]