Sextett (1802)

Sextett (Sextuor) bezeichnet ein Tonstück für sechs obligate Instrumente oder gewöhnlicher für fünf konzertierende Instrumente mit einer begleitenden Grundstimme. Zuweilen kommen unter diesem Namen in dem Finale eines Opernaktes auch Tonstücke für sechs obligate Singstimmen mit Instrumentalbegleitung vor.

Dasjenige, was in Ansehung der Vereinigung mehrerer konzertierenden Stimmen bei Gelegenheit anderer Gattungen der Tonstücke von mehr als einer obligaten Hauptstimme erinnert worden ist (siehe die Artikel Duett, Quatuor usw.), kann auch auf das Sextett angewendet werden und bedarf daher keiner Wiederholung. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 1372]