Musiklexikon: Was bedeutet Nationalmusik?

Nationalmusik (1807)

Nationalmusik. Darunter versteht man diejenigen Eigentümlichkeiten der Musik einer jeden Nation, wodurch sie sich von der Musik anderer Völker unterscheidet und in welchen gewisse charakteristische Nationalzüge sich aussprechen.

In den größeren Tonstücken derjenigen Völker Europas, bei welchen die Musik vorzüglich im Schwunge ist, sind die Nationalzüge derselben heutzutage größtenteils dadurch verwischt worden, dass diese Völker die Musik der Italiener angenommen, oder doch wenigstens mit der ihrigen vereinigt haben. Daher kommt es, dass man nur noch in den älteren Volksliedern der verschiedenen Völkerschaften eine merkliche Verschiedenheit des ursprünglichen Charakters ihrer Musik gewahr wird; so ist z. B. ein altes schottisches Lied jederzeit von einem französischen und beide sind von einem italienischen, so wie jedes von dem von dem gemeinen Volke gesungen wird, merklich verschieden. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 241]