Nachspiel (1865)

Nachspiel, postludium, Ausgang, Exitus; dasjenige entweder von Noten gespielte oder extemporierte Tonstück, mit welchem der Organist die Gemeinde aus der Kirche geleitet. Eine bestimmte Form dafür steht nicht fest; es kann ebenso gut eine Fuge wie eine freie Fantasie oder ein Tonstück irgend welcher anderen Gattungen sein. Selbstverständlich muss es kirchlichen Charakter haben und die Gemeinde in derjenigen Stimmung, in welche sie durch den vorangegangenen Gesang und die ganze gottesdienstliche Feier überhaupt versetzt worden ist, erhalten. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 595]