Mittönen (1882)

Mittönen, eins der für die Musik bedeutungsvollen akustischen Phänomene, welches darin besteht, dass klangfähige Körper mitschwingen, wenn ihr Eigenton erklingt; z. B. zittert eine Saite, die auf a' abgestimmt ist, heftig und tönt, solange der Ton a' von irgend einem Instrument oder einer Singstimme hervorgebracht wird. Aber auch durch das Ertönen eines der harmonischen Obertöne ihres Klanges werden Saiten, Resonatoren etc. zum Mittönen gebracht, zunächst allerdings nicht zu totalem, sondern partiellem Schwingen, so dass sie nur den angegebenen Ton verstärken. Wie der Herausgeber dieses Lexikons in seiner "Musikalischen Syntaxis"[1] und anderweit mitgeteilt hat, machen die in diesem Fall mittönenden Körper aber neben den starken Partialschwingungen auch schwächere Totalschwingungen, welche bei plötzlicher Abdämpfung des erregenden Tons ganz gut zu beobachten sind. Dadurch gewinnen die sogenannten Untertöne eine bedingte reale Existenz; die Töne, von denen z. B. c''' Oberton ist (die Untertöne von c'''), welche also durch ein Erklingen dieses c''' hervorgerufen werden, vorausgesetzt, dass mittönende Körper da sind, ergeben nämlich die Reihe:

Mittönen (Notenbeispiel von Riemann)

welche in derselben Weise die Konsonanz des Mollakkords erklärt wie die Obertonreihe die des Durakkords. Vgl. Klang. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 590f]

1 Hugo Riemann: Musikalische Syntaxis. Grundriß einer musikalischen Satzbildungslehre, Leipzig 1877.