Kammermusikus (1865)
Kammermusikus. Ein Mitgliedern von Hofkapellen insgemein beigelegter Charakter. Entweder erhalten ihn alle zu diesen Kapellen gehörenden Musiker, oder nur diejenigen, welche in der eigentlichen Kammermusik und in den Hofkonzerten mitwirken. Die übrigen, also etwa nur in der Oper beschäftigten, heißen dann im letzteren Falle Hofmusici. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 469]