Musiklexikon: Was bedeutet Kammermusikus?

Vergleiche: Kammersänger.

Kammermusikus (1865)

Kammermusikus. Ein Mitgliedern von Hofkapellen insgemein beigelegter Charakter. Entweder erhalten ihn alle zu diesen Kapellen gehörenden Musiker, oder nur diejenigen, welche in der eigentlichen Kammermusik und in den Hofkonzerten mitwirken. Die übrigen, also etwa nur in der Oper beschäftigten, heißen dann im letzteren Falle Hofmusici. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 469]

Kammermusikus (1802)

Kammermusikus ist der gewöhnliche Charakter, den die meisten Regenten den Mitgliedern ihrer Hofkapelle zu erteilen pflegen. An verschiedenen Höfen bekommen nur diejenigen Tonkünstler diesen Charakter, durch welche die Stimmen der Tonstücke bei der Kammermusik besetzt werden. Die übrigen zur Kapelle gehörigen Mitglieder aber erhalten den Charakter eines Hofmusikus. An einigen Höfen ist es auch gebräuchlich, dass jedes Mitglied der Kapelle den Charakter eines Hofmusikus bekommt. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 822]