Kammermusikus (1802)

Kammermusikus ist der gewöhnliche Charakter, den die meisten Regenten den Mitgliedern ihrer Hofkapelle zu erteilen pflegen. An verschiedenen Höfen bekommen nur diejenigen Tonkünstler diesen Charakter, durch welche die Stimmen der Tonstücke bei der Kammermusik besetzt werden. Die übrigen zur Kapelle gehörigen Mitglieder aber erhalten den Charakter eines Hofmusikus. An einigen Höfen ist es auch gebräuchlich, dass jedes Mitglied der Kapelle den Charakter eines Hofmusikus bekommt. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 822]