Musiklexikon: Was bedeutet Kameradschaft?

Kameradschaften (1865)

Kameradschaften. Innungen der alten deutschen Kunsttrompeter und Pauker. Jeder, der zu solcher Sozietät zugelassen werden wollte, hatte bei einem Mitgliede der selben eine ordentliche Lehrzeit zu überstehen, wofür lOO Thlr. (50 bei der Aufbedingung und 50 bei der Lossprechung) zu zahlen waren. Es durfte aber kein Trompeter, der nicht mit zu Felde gewesen, einen Lehrling aufbedingen, und nach der Freisprechung eines solchen musste er zwei Jahre mit der Annahme eines neuen anstehen. Die Statuten teilt Altenburg, Heroisch-musikal. Trompeter- und Paukerkunst, Halle 1795, S. 31ff. ausführlich mit. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 467]

Kameradschaft (1840)

Kameradschaft. Unter diesem Namen errichteten die deutschen sogenannten gelernten Trompeter eine Innung zur Aufbewahrung ihrer Geheimnisse des Zungenschlages bei Traktament der Trompete, welche im Jahre 1623 von Kaiser Ferdinand II. privilegiert wurde.

Den Vorschriften dieser Zunft zufolge, musste jeder Lehrling gegen Erlegung von hundert Talern einige Jahre bei einem von der Kameradschaft lernen. Er wurde ordentlich aufgedungen, nach verflossener Lehrzeit und abgelegter Probe seiner Geschicklichkeit losgesprochen und vermittelst eines Backenstreiches als Kamerad wehrhaft gemacht, was ihm zugleich die Verpflichtung auferlegte, sein Instrument bloß mit Kunstverwandten, nie aber mit ungelernten Trompetern auszuüben.

Da bei den Trompetenchören die Pauken den Bass machen, so wurden auch die Heerpauker aufgenommen und als Zunftgenossen betrachtet. Diejenige Kameradschaft, welche durch die Geheimnisse des glatten Zungenschlages die Völker nach Willkür zu leiten und zu lenken weiß, nennt man Diplomatie. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 246]

Kameradschaft (1802)

Kameradschaft. Die teutschen [sic] Trompeter haben vor Zeiten unter sich eine Art von Innung errichtet, die sie Kameradschaft nennen und wozu nur diejenigen gerechnet werden, die bei einem Trompeter, der zu dieser Sozietät gehört, gelernt haben und ordentlich aufgedungen und losgesprochen worden sind. Siehe Trompeter. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 819]