Kameradschaften (1865)

Kameradschaften. Innungen der alten deutschen Kunsttrompeter und Pauker. Jeder, der zu solcher Sozietät zugelassen werden wollte, hatte bei einem Mitgliede der selben eine ordentliche Lehrzeit zu überstehen, wofür lOO Thlr. (50 bei der Aufbedingung und 50 bei der Lossprechung) zu zahlen waren. Es durfte aber kein Trompeter, der nicht mit zu Felde gewesen, einen Lehrling aufbedingen, und nach der Freisprechung eines solchen musste er zwei Jahre mit der Annahme eines neuen anstehen. Die Statuten teilt Altenburg, Heroisch-musikal. Trompeter- und Paukerkunst, Halle 1795, S. 31ff. ausführlich mit. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 467]