Generalpause (1865)
Generalpause. Eine von allen vorhandenen Stimmen eines Tonstücks zugleich gemachte Pause von mehr als einem Taktteil, deren Geltung aber nach der Notierung sich richtet. Die Bewegung des Taktes wird also nicht durch längeres Anhalten unterbrochen, wie es bei der Fermate geschieht, sondern geht im Flusse fort. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 374]