Forte (1802)
Forte, stark. Dieses Wort, mit welchem in den Notenstimmen angezeigt wird, wo die Ausführer eines Tonstücks nach einer mit schwächerem Tone vorgetragenen Stelle wieder anfangen sollen, mit starkem Tone zu spielen, wird gewöhnlich abgekürzt und nur f. oder for. gesetzt. Soll bei dem Vortrage der Ripienstimmen, besonders in Allegrosätzen, die Absicht dieser wieder erneuerten Stärke des Tones vollkommen erreicht werden, so müssen alle Ausführer zugleich auf der Note, die mit forte bezeichnet ist, mit aller Kraft des Tones einsetzen, deren ihr Instrument ohne Übertreibung fähig ist; es sei denn, dass gleich auf dieses forte ein più forte oder fortissime folge, denn in diesem Falle muss bei dem Eintritte des forte der Ton in soweit gemäßigt werden, dass man den höheren Grad der Stärke noch in seiner Gewalt behält. Folgt aber ein solches fortissime erst späterhin im Laufe des Stücks, so kann dem ohngeachtet bei dem forte mit voller Kraft des Tones eingesetzt werden, weil sie sich gemeiniglich in kurzem wieder in soweit mäßiget, dass bei dem vorkommenden fortissime immer noch die nötige Verstärkung des Tones möglich ist. Bei Sätzen von sanfterem Charakter muss die nämliche Pünktlichkeit in Ansehung des gleichzeitigen Eintrittes aller Ausführer in das forte beobachtet [beachtet] werden, nur mit dem Unterschiede, dass in diesem Falle die Stärke des Tones mehr gemäßigt wird. Wenn bei dem Anfange eines Satzes kein piano oder kein anderer Grad der verminderten Stärke des Tones ausdrücklich angezeigt ist, wird er jederzeit mit starkem Tone angefangen. Nur muss, genau genommen, der Grad dieser Stärke dem Charakter des Satzes angepasst werden; denn ein Allegro con brio z. B. verlangt einen höheren Grad der Stärke des Tones als ein Allegro scherzando usw.
Bei dem Vortrage der Fuge ist noch zu bemerken, dass das Thema derselben, so oft es in jeder Stimme vorkommt, auch ohne ausdrückliche Anzeige mit einem etwas verstärkten Tone vorgetragen werden muss, wenn es ohne vorhergegangene Pausen eintritt. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 590]