Figuralgesang (1840)
Figuralgesang, Cantus figuralis, Canto figurato, Chant figuré; jede Musik, die nicht bloß aus einfachen melodischen Hauptnoten besteht, sondern auch Nebennoten und mannigfaltige aus solchen zusammengesetzte Figuren enthält und zugleich eine strenge Beobachtung [Beachtung] des vorgeschriebenen Zeitmaßes erfordert. Durch diese Merkmale eben unterscheidet sie sich von der Choralmusik, in welcher die melodischen Hauptnoten einfach, ohne alle Verzierung und ohne strenge Beobachtung des Taktes vorgetragen werden. In manchen größeren Städten müssen daher noch heutigen Tages [um 1840] Hoch- und Höhergeborene bei ihrer Trauung Figuralgebühren (die Gebühren der vollstimmigen Musik) entrichten, da Gesindel hingegen nur Choralgebühren (einfache) bezahlen darf.
Der Figuralgesang konnte erst aus der Einführung der Noten und Zeichen von verschiedener Zeitdauer entstehen, mithin sich aus dem Mensuralgesang (siehe dort) entwickeln, und erhielt seinen Namen von den Zeichen (Figuren), mit welchen Notenwert und Zeitmaß angedeutet wurden; siehe auch Franco von Cölln [Köln]. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 126f]