Erniedrigung (1873)
Erniedrigung, die Erniedrigung eines Tones findet statt, wenn man an seiner Stelle den nächsten durch weniger Schwingungen hervorgebrachten Klang [hier im Sinne von Ton] der chromatischen Tonfolge (siehe dort) anwendet und dies in der Benennung und in der Notierung durch Beziehung auf den Grundklang [Grundton] markiert. Man unterscheidet eine einfache, die eben beschriebene, und eine doppelte Erniedrigung. Doppelt heißt eine Erniedrigung, wenn die Klangveränderung noch um eine Stufe der chromatischen Tonleiter über die einfache hinaus abwärts unter gleichen Bedingungen stattfindet.
Eine Erniedrigung wird gewöhnlich nur als solche erachtet, wenn sie eine der
c, d, e, f, g, a oder hgenannten Grundstufen betrifft - und fügt man diesen Tonnamen bei einfacher Erniedrigung die Erniedrigungssilbe -es zu. Die einfach erniedrigten Grundtöne heißen hiernach:
ces, des, ees (wofür es in Gebrauch), fes, ges, aes (wofür as in Anwendung) und hes [sic! Heutzutage: b]Die Erniedrigungssilben zweimal an den alphabetischen Klangnamen gehängt, kennzeichnet eine doppelte Erniedrigung:
ceses, deses, eses (Ausnahme), feses, geses, asas (Ausnahme) und heses.Über die von der Regel abweichenden Benennungen belehrt der Artikel Alphabet (siehe dort).
Um die Erniedrigung eines Tones bei der Notierung zu vermerken, bedient man sich des Erniedrigungszeichens, des Bes (♭) für die einfache und des zweifach gesetzten Bes (♭♭) für die Doppelerniedrigung, welche Zeichen stets vor die Noten gestellt werden, auf die sie sich beziehen sollen. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 415f]