Bundfrei (1865)
Bundfrei. Auf die Besaitung der alten Clavichorde bezüglicher Kunstausdruck, welcher bedeutet, dass jede Taste ihren eigenen Saitenchor hat. Der Gegensatz von bundfrei ist gebunden, d. h. eine und dieselbe Saite dient zur Erzeugung zweier nebeneinander liegenden Halbtöne, indem sie, wie bei den alten Clavichorden, für den tieferen Ton in größerer, für den höheren in geringerer Entfernung vom Stege, durch die auf dem hinteren Hebelende der Tasten stehenden, gleichsam Bünde für die verschiedenen Töne an der Saite bildenden Tangenten angeschlagen wird (siehe Clavichord). Solche nicht bundfreie Klaviere haben den Nachteil, dass man nicht nur bei chromatischen Tonfortschreitungen im Legato ein gewisses unangenehmes Klirren nicht vermeiden, sondern auch einen tieferen Ton mit dem nächsthöheren, der mit ihm eine gemeinschaftliche Saite hat, gar nicht gleichzeitig zur Intonation bringen kann.
So ist es z. B., wenn c2 und cis2 (oder des), bez. g1 und gis1, f1 und fis1 nicht bundfrei sind, unmöglich, die mit + bezeichneten Töne in folgenden Sätzen herauszubringen:
Zu diesen beträchtlichen Mängeln kommt noch, dass ein nicht bundfreies Klavier niemals ganz rein gestimmt werden kann. Und dennoch hat man über 500 Jahre lang auf gebundenen Instrumenten gespielt. Denn das Clavichord entstand im Laufe des 12. oder 13. Jahrhundert, und erst zu Anfang des 18. Jahrhunderts (ums Jahr 1725, Gerber) soll durch Daniel Faber, Organisten zu Creylsheim im Anspachischen, das erste durchaus bundfreie Klavier hergestellt worden sein. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 120]