Baßklausel (1882)
Baßklausel [heutige Schreibweise: Bassklausel], die gewöhnliche Bassführung beim Ganzschluss (clausula finalis), das heißt eine Quinte abwärts oder eine Quarte aufwärts von Dominante zu Tonika. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 75]
von Hugo Riemann
Baßklausel [heutige Schreibweise: Bassklausel], die gewöhnliche Bassführung beim Ganzschluss (clausula finalis), das heißt eine Quinte abwärts oder eine Quarte aufwärts von Dominante zu Tonika. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 75]
Jean-Baptiste Lully:
Menuett in D-Moll
Noten für Klavier zum Nachspielen
die übermäßige Prime im harmonischen Satz bei Mozart
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