Bassclausel (1865)
Bassclausel [Bassklausel], clausula fundamentalis, bassizans. Der Tongang des Basses beim Tonschluss, insbesondere beim Ganzschluss; also eine Fortschreitung von der Dominante zur Tonika, eine Quarte aufwärts oder eine Quinte abwärts. Siehe Ganzschluss. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 95]