Komposition (1929)

Komposition ist ganz allgemein die Kunst der Verfertigung musikalischer Kunstwerke, welche schöpferische musikalische Begabung, "Kompositionstalent", voraussetzt; die Schule (Kompositionslehre) kann wohl das Talent regeln, auch fördern, aber niemals ersetzen. Das Studium der Komposition beginnt mit dem Erlernen der Elemente unseres Musiksystems (allgemeine Musiklehre), sodann müssen Übungen im mehrstimmigen Satze vorgeschriebener Harmonien gemacht werden (siehe Stimmführung, Genera1bass), in der Regel zugleich mit dem Studium der Verwandtschaftsbeziehungen der Töne (siehe Harmonielehre). Die eigene musikalische Produktivität erhält reichere Nahrung durch die Übungen im Kontrapunkt (siehe dort) und macht sich der vollen Freiheit würdig durch Bewegung in den Fesseln des imitatorischen Stils (siehe Kanon und Fuge); endlich darf der flügge gewordene Vogel fliegen, er erreicht die letzte Stufe der üblichen Studienskala, die freie Komposition (vgl. Formen). Das ist wenigstens die jetzt [um 1930] allgemein gebräuchliche Ordnung und Reihenfolge des Studienganges; außer acht gelassen ist dabei die Übung im Erfinden von Melodien und das Studium des Wesens des Rhythmus. Einzuschieben sind diese beiden (untrennbaren) Disziplinen nirgends, sie müssen vielmehr neben dem Studium der Harmonie betrieben werden.

Der unbändige Drang jugendlichen Talents respektiert freilich selten die besonnene Einteilung und Steigerung der Arbeit, vielmehr gehen oft schon dem Studium der Harmonielehre und meist dem des Kontrapunkts Kompositionsversuche freiester Art voraus, und gar mancher kommt zu jenen gründlichen Schulstudien überhaupt nie, bleibt darum auch zeitlebens nur ein ungezügeltes Talent. Unsere großen Meister haben sehr ernsthafte Schulstudien gemacht, wenn auch nicht gerade nach dem entwickelten Schema, sondern vielmehr durch Kopieren und gründliche Analyse der Werke älterer Meister und Versuche, diese nachzubilden.

Gewöhnlich versteht man unter Kompositionslehre die gesamte Lehre des musikalischen Satzes, so dass darunter die Harmonielehre, die Lehre von der Melodie und dem Rhythmns, der Kontrapunkt und die musikalische Formenlehre und die Instrumentationslehre einbegriffen werden; im engeren Sinne ist aber die Kompositionslehre im Gegensatz zu den mehr den früheren Stadien der musikalischen Ausbildung angehörigen theoretischen Einzeldisziplinen der höchste und letzte Schulkursus, die Lehre vom Schaffen musikalischer Kunstwerke, dessen Regulativ die musikalische Formenlehre bildet. Die Vorschriften der Kompositionslehre sind weniger rein technischer als allgemein ästhetischer Natur. Nicht mit Unrecht unterscheidet man eine Grammatik der Tonkunst und eine musikalische Ästhetik; Teile jener sind Harmonielehre und Kontrapunkt, während die Kompositionslehre im engeren Sinne angewandte Ästhetik ist. Vgl. Formen, Ästhetik, Harmonielehre, Kontrapunkt, Rhythmus usw.

Die großen Lehrbücher der Komposition von Reicha, Fêtis, Marx, Lobe, Jadassohn, Prout u. a. umfassen die sämtlichen genannten Einzeldisziplinen in gesonderten Teilen. Dagegen setzen H. Riemanns Grundriß der Komposition (7. Aufl. 1922, zwei Teile) und Große Kompositionslehre (3 Bde. 1901-13) diese voraus und führen, sie ergänzend, in die freie Komposition selbst ein. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 927f]