Kammermusik (1879)

Kammermusik, früher im Gegensatz zu der für den öffentlichen Gebrauch bestimmten Kirchen- und Theatermusik die für den Privatgebrauch bestimmte Musik, die gleichsam einen Vereinigungs- oder Vermittlungspunkt jener beiden Musikgattungen bildete. Der Name Kammermusik kommt daher, weil früher nur große Herren an ihren Höfen und in ihren Gemächern (Kammern) privatim Musik zu ihrer Unterhaltung veranstalten ließen. Diejenigen, welche die Musik aufführten, hießen daher auch Kammermusiker, Kammersänger, Kammervirtuosen etc.

Jetzt bezeichnet man mit Kammermusik nur noch die Musik, deren Aufführung für Zimmer und Privatzirkel sich eignet und keines vollen Orchesters, sondern nur einiger Instrumente oder Stimmen bedarf, zum Beispiel Trios, Duos, Quartette etc. [Riewe Handwörterbuch 1879, 134]