Intendant, Oberaufseher der Musik (1840)
Intendant oder Oberaufseher der Musik, ist gemeiniglich ein Hofamt, womit die nämliche Beschäftigung wie die eines Musikdirektors verknüpft ist. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 237]
Rubrik: Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840 / Intendant | Autor: August Gathy (Hg.)
von August Gathy (Hg.) · Published 18. März 2017
Intendant oder Oberaufseher der Musik, ist gemeiniglich ein Hofamt, womit die nämliche Beschäftigung wie die eines Musikdirektors verknüpft ist. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 237]
Jean-Baptiste Lully:
Menuett in D-Moll
Noten für Klavier zum Nachspielen
die übermäßige Prime im harmonischen Satz bei Mozart