Intendant, Oberaufseher der Musik (1840)
Intendant oder Oberaufseher der Musik, ist gemeiniglich ein Hofamt, womit die nämliche Beschäftigung wie die eines Musikdirektors verknüpft ist. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 237]
Intendant oder Oberaufseher der Musik, ist gemeiniglich ein Hofamt, womit die nämliche Beschäftigung wie die eines Musikdirektors verknüpft ist. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 237]
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A. Sacred Songs
1. Hymnen Nr. 1-10
2. Hymnen Nr. 11-21
3. Hymnen Nr. 22-32
B. Secular Songs
1. Lieder Nr. 1-10
2. Lieder Nr. 11-21
3. Lieder Nr. 22-32