Ganzer Takt (1802)

Ganzer Takt. Dieser Ausdruck bezeichnet die aus zwei Zweivierteltakten zusammengesetzte Taktart, die mit einem nicht durchgestrichenen C bezeichnet [gekennzeichnet] wird und bei welcher das erste und dritte Viertel die guten [betonten] Taktzeiten, das zweite und vierte Viertel aber die schlimmen [unbetonten] Taktzeiten bilden.

Den Namen ganzer Takt hat diese Taktart ohne Zweifel daher erhalten, weil dabei der ganze Schlag, der den vollen Maßstab ausmacht, nach welchem die verschiedenen Notengattungen abgeteilet werden, einen Takt ausfüllt. Siehe Takt. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 627f]