Ganze Applicatur (1865)

Ganze Applicatur [heutige Schreibung: Applikatur] nennen viele Violinspieler, zum Unterscheid von der mezza manica oder halben Applikatur, diejenige fortgerückte Lage der Hand, bei welcher die Töne, die man in der gewöhnlichen Lage mit dem dritten Finger zu greifen hat, mit dem ersten gegriffen werden müssen. Sie wird nötig, teils wenn man das d2 erreichen will (Notenbeispiel a), teils auch bei verschiedenen Passagen und melodischen Sätzen, die sonst nicht wohl herausgebracht werden können, wie etwa Beispiel b. Im weitern Sinne versteht man unter ganzer Applikatur auch jede noch höhere Lage der Hand, bei welcher der erste Finger Noten zu greifen hat, die auf den Linien stehen, Beispiel c.

Ganze Applikatur (Dommer 1865)

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 349]