Ensemble (1865)

Ensemble.
a) Das Zusammenwirken mehrerer darstellenden und ausführenden Personen im Drama, in der Oper oder in mehrstimmigen Musikwerken. Wenn jeder Spieler oder Sänger in seiner Partie vollkommen zu Hause ist, außerdem aber das Zusammenspiel lebhaft und schlagfertig ineinandergreift, oder wenn ein Orchester oder Chor so tüchtig zusammen eingeschult sind, dass sie wie für einen Mann stehen, so sagt man, das Ensemble sei gut. Besonders wendet man das Wort auf dramatische Leistungen, in der Musik vorzugsweise auf mehrstimmige Solovortrage (Duette, Terzette etc.) an; doch auch auf die Ausführung ganzer Werke, das präzise und wirkungsvolle Ineinandergreifen der ein- und mehrstimmigen Solosätze, des Chores, Orchesters und aller dabei Beteiligten überhaupt.

b) Szenen und Tonstücke selbst, welche von mehreren zusammenwirkenden Personen ausgeführt werden. Also Terzette, Quartette u. dergl. in der Oper oder in anderen musikalischen und musikalisch-dramatischen Tonwerken. Für den Dichter und Tonsetzer sind die Ensembles eine sehr dankbare aber auch ungemein schwierige Aufgabe. Jeder Charakter an sich soll sein bestimmtes Gepräge haben und den übrigen Gelegenheit geben, um so deutlicher sich zu entfalten; die Gruppierung muss lebendig und dabei klar und leicht übersichtlich, das Ganze abgerundet und fließend sein. Dem Komponisten ist damit Gelegenheit gegeben, seine volle Kenntnis der menschlichen Empfindungen und der Tonsetzkunst an den Tag zu legen. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 286f]