Einchörig (1840)
Einchörig heißt
- ein Instrument, wenn jeder Ton desselben durch eine einzelne Saite hervorgebracht wird;
- ein Tonstück, wenn die Stimmen desselben nur einfach besetzt sind, auch nur ein einziger Chor darin beschäftigt ist.
Vergleiche: Chor, doppelchörig. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 109]