Musiklexikon: Was bedeutet Einchörig?

Einchörig (1840)

Einchörig heißt

  1. ein Instrument, wenn jeder Ton desselben durch eine einzelne Saite hervorgebracht wird;
  2. ein Tonstück, wenn die Stimmen desselben nur einfach besetzt sind, auch nur ein einziger Chor darin beschäftigt ist.

Vergleiche: Chor, doppelchörig. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 109]