Durchführung (1802)
Durchführung. Unter diesem Ausdruck, der am gewöhnlichsten bei der Fuge gebräuchlich ist, versteht man die jedesmalige Nachahmung des Hauptsatzes der Fuge in allen vorhandenen Stimmen. Sieh Fuge.
Bei Tonstücken, die nicht in der strengen Form der Fuge gesetzt sind, versteht man darunter die Beibehaltung und stete Bearbeitung des Hauptgedankens in verschiedenen Wendungen oder Modifikationen. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 506]