Duett, Duo (1879)
Duett, Duetto, Duettino (ital.), Duo (franz.), ein Tonstück, welches von zwei obligaten Stimmen oder Instrumenten ausgeführt wird. Das Gesangsduo in der bestehenden Form ist aus dem Arienstil entstanden und hat sich in ebenso vielen Hauptformen ausgebildet. Der wesentliche Unterschied liegt nur in der Verbindung zweier Gesangsstimmen, die nach dem poetischen Gehalt des Textes teils allein gehen, teils gleichzeitig in kantablen Tongängen und harmonischen Verbindungen sich ergießen. Sind die Gesangsstimmen konzertierend behandelt, d. h. wechseln die Stimmen ihre deklamatorischen Kantilenen und melismatischen Tonverbindungen gegenseitig aus, so müssen notwendig beide Stimmen durch eine gleichartige Gemütsbewegung affiziert sein; wollte man verschiedene Empfindungen durch gleiche und ähnliche Formen ausdrücken, so würde alle Charakteristik geopfert werden. Sollen daher zwei oder mehr Stimmen, die durch verschiedene Gemütsbewegungen angegriffen sind, zu gleicher Zeit nebeneinander auftreten, so müssen sie in eigenen Tonreihen und Rhythmen auftreten, welche sich aber in der Harmonie, als ihrem gemeinschaftlichen Mittelpunkt, vereinigen.
Das Duett kommt als reines Tonstück vor, kann aber auch durch eine Instrumentalbegleitung unterstützt und gehoben werden. Historisch betrachtet ward das Duett (wohl zu unterscheiden von dem viel älteren nur zweistimmigen Satz) zuerst um 1600 in den Kirchenmusiken und in der Oper zu Rom eingeführt. Das Instrumental-Duett (vorzugsweise Duo) kann, obgleich ihm die spezielle Bestimmtheit des Wortausdrucks fehlt, dieselben ästhetisch-physiologischen Forderungen erfüllen. [Riewe Handwörterbuch 1879, 80]