Diminutio (1865)

Diminutio.

  1. Die Nachahmung einer Melodie in Noten von halbem Wert. Die Ganzen, Halben, Viertel etc. der Melodie werden in der diminuierten Nachahmung (per diminutionem) zu Halben, Viertel, Achtel etc. Gebrauch davon macht man vorzugsweise in kontrapunktischen Sätzen, in der freien Imitation (siehe Nachahmung), im Kanon (siehe dort), in der Fuge (siehe dort), aber auch in gut gearbeiteten Tonstücken freien Stiles.
  2. Diminutio notarum, "Läuflein im Gesang sonsten Coloraturen genannt", melismatische Zergliederungen der Hauptnoten des Taktes in einen ihnen gleichgeltende Summe von kleineren Noten; z. B. Zerlegung der Viertel in Achtel, Sechzehntel etc.
  3. Verminderung des Zeitwertes der Noten in der Mensuralmusik, siehe Mensuralnotenschrift.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 238]