Cantus coloratus (1865)

Cantus coloratus, bedeutet zweierlei:

  1. einen mit Diminutionen und allerhand geschwinden Noten ausgeschmückten Gesang; zuweilen auch
  2. einen Gesang, in dem viele Versetzungszeichen vorkommen, der viel in chromatischen Tonfolgen sich bewegt.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 139]