Bindungszeichen (1802)
Bindungszeichen bestehet aus einem Bogen, der über zwei Noten auf eben derselben Stufe gezogen wird, um dadurch anzuzeigen, dass die zweite, die entweder von der ersten durch den Taktstrich getrennt ist, wie bei Fig. 1, oder die wegen der Verschiedenheit des Wertes besonders geschrieben werden muss, wie bei Fig. 2, nicht von neuem angeschlagen, sondern mit der ersten fortklingend verbunden werden soll.
[Koch Musikalisches Lexikon 1802, 257f]