Bezug, Besaitung (1882)
Bezug eines Saiteninstrumentes heißt dessen Besaitung, insofern diese ein Ganzes bildet. Der Bezug der Violine besteht demnach aus G-, D-, A- und E-Saite. Die Streichinstrumente haben einen Darmsaiten-, das Klavier einen Drahtsaitenbezug usw. [Reissmann Handlexikon 1882, 49]