Aufhaltung (1865)

Aufhaltung.

  1. In melodischem und harmonischem Sinn die Verzögerung des Eintritts einzelner Intervalle oder Akkorde durch die ihnen unmittelbar vorangehenden. Demnach gleichbedeutend mit Vorschlag, Vorhalt, Wechselnote, Retardation, Vorhaltsakkord, unter welchen gebräuchlicheren Benennungen das Nähere über die Sache selbst zu finden ist.
  2. Im Satz- und Periodenbau die Verzögerung der völligen Entwicklung eines Satzes oder Gedankens.

Solche kann bewirkt werden 1. durch unmittelbare Fortsetzung einer in der Melodie enthaltenen Notenfigur; der Satz in Beispiel 1a) ist unter 1b) durch die Fortsetzung der Notenfiguren seines ersten Taktes erweitert und mehr verwickelt, somit die Entwicklung und der Schluss aufgehalten.

Aufhaltung (Dommer 1865)

Aufhaltung im Satz- und Periodenbau

Oder 2. durch einen mit dem Zäsurtone eintretenden Anhang; wenn zum Beispiel die Endigungsformel des Beispiels 2a) wie unter 2b) aufgehalten wird:

Aufhaltung (Dommer 1865)

Aufhaltung durch Anhang

Indem alle Arten von Aufhaltungen im Satz- und Periodenbau im wesentlichen auf eine Verzögerung der Schlusskadenz hinauslaufen, gehört denn auch 3. der Trugschluss dazu, und 4. der Orgelpunkt, der nichts anderes als eine angehaltene oder aufgehaltene Kadenz ist. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 69f]