Allemande (1802)
Allemande. Man bezeichnet mit diesem Worte zwei verschiedene Gattungen von Tonstücken von deutscher Erfindung, und zwar
- die Melodie zu einem bekannten deutschen Nationaltanze, die in den Zweivierteltakt eingekleidet ist und die den Charakter der Fröhlichkeit behaupten muss;
- wird mit diesem Wort auch ein Tonstück im Viervierteltakte bezeichnet, welches nicht zum Tanze bestimmt ist und welches in den sonst gebräuchlich gewesenen und beliebten Suiten und Parthien für das Klavier, oder für mehrere Instrumente zugleich, als ein Produkt von deutscher Erfindung den ersten Rang behauptete oder jederzeit vor andern ähnlichen Piecen zuerst gesetzt wurde.
Diese Gattung der Allemande hat eine etwas ernsthafte Bewegung und volle gut abwechselnde Harmonie. Nach Mathesons Meinung behauptete sie den Charakter eines vergnügten Gemüts, das sich an guter Ordnung und Ruhe ergötzt. Seit 30 bis 40 Jahren ist diese Gattung der Tonstücke nicht mehr gebräuchlich.
Oft gibt man auch den Namen Allemande dem schwäbischen Tanze, der in Schwaben und in der Schweiz bei den Landleuten sehr gewöhnlich und jederzeit in einem flüchtigen Drippeltakt eingekleidet ist. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 132]