Akustik (1833)

Akustik, Schalllehre, die Lehre vom Hörbaren, ist diejenige Wissenschaft, die sich mit der Natur des Klanges beschäftigt, die Gesetze zeigt, nach welchen sich die klingenden Körper bei ihren Schwingungen richten und einen Teil der Naturlehre wie auch der Tonkunde (siehe dort) ausmacht.

Sie verbreitet sich

  1. über die Entstehungsart des Klanges,
  2. über die verschiedenen Gattungen,
  3. über den Grad der Geschwindigkeit, in welcher sich der Schall oder Klang fortpflanzt,
  4. über den Wiederschall oder das Echo,
  5. über die Sympathie der Töne,
  6. über die besonderen Phänomene, die sich nicht aus den bekannten Eigenschaften des Klanges erklären lassen.

Dr. Chladni hat in seinem Werke über die Akustik, Leipzig 1802, und in den Nachträgen zu demselben das Wesentlichste von dem allen, was in diesem Teile der Physik von ihm und anderen entdeckt worden ist, vorgetragen. Von den Herren Prof. Weber lässt sich noch vieles Neue und Wichtige über diesen Gegenstand erwarten. [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 15]