Ad libitum (1879)

Ad libitum (lateinisch), d. h. nach Belieben, Willkür, Gutdünken etc., bezeichnet auf den Titeln musikalischer Werke, dass die mit diesem Zusatz versehenen Instrumente auch ohne sonderlichen Nachteil für die Wirkung weggelassen werden können. Im Verlauf eines Tonstücks bedeutet ad libitum, dass dem Ausführenden überlassen bleibt, eine damit bezeichnete Stelle (besonders Kadenzen) nach eigenem Gefallen schneller oder langsamer, nicht an das ursprünglich angegebene Tempo gebunden, vorzutragen. In diesem Falle gebraucht man oftmals auch die italienischen Ausdrücke: a piacere und beneplacito-do [sic]. Eine besondere Gestaltung des Ad-libitum ist das Tempo rubato (siehe dort). [Riewe Handwörterbuch 1879, 9]