A capriccio (1833)
A capriccio (sprich: -pritschjo) wird einer Stelle vorgesetzt, welche nach Laune, ohne besondere Berücksichtigung des Zeitmaßes oder mehr dem Sinne der Textworte [beim Singen] entsprechend, vorgetragen werden soll. Also so viel wie ad libitum. [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 7]