A capella, a la capella (1870)
A capella oder a la capella (ital.), nach Art des Kirchenstils, bezeichnet entweder, dass ein Tonstück, gleichviel ob geistlichen oder weltlichen Charakters, nur durch Singstimmen, ohne instrumentale Begleitung auszuführen ist; oder dass die begleitenden Instrumente mit den Singstimmen im Einklang (unisono) beziehungsweise in der Oktave fortschreiten; oder endlich, dass die Noten nicht ihrem längeren Werte gemäß choralartig, sondern schneller auszuführen sind, in welcher Beziehung es gleich dem alla breve ist. [Mendel Musikalisches Lexikon 1870, 13]